Unser Highlight Produkt des Monats
ApoLife
Multivitamin-Saft
Apolife Multivitamin-Saft mit Orangengeschmack ist ein wohlschmeckendes und zuckerfreies Konzentrat zur ergänzenden
umfassenden Versorgung des Kindes mit Vitaminen, Mineralien und
Spurenelementen; damit stärkt das Produkt das Immunsystem und
unterstützt körperliche Entwicklung und den körpereigenen Energiehaushalt.
Rezeptgebühr ab Jänner 2024
Im Jahr 2024 beträgt die Rezeptgebühr EUR 7,10 pro Packung.
Ist das Medikament günstiger als die Rezeptgebühr, zahlen Sie nur diesen günstigeren Preis.
In bestimmten Fällen können Versicherte von der Rezeptgebühr befreit werden.
Bestimmte Personen sind automatisch von der Bezahlung der Rezeptgebühr befreit.
Folgende Personengruppen sind automatisch von der Rezeptgebühr befreit:
- Bezieherinnen und Bezieher einer Ausgleichszulage
- Zivildiener
- Bezieherinnen und Bezieher von Sozialhilfe, die aufgrund des Bezugs von Sozialhilfe krankenversichert sind
- Asylwerberinnen und Asylwerber
- Selbstversicherte Personen, die sich der Pflege eines behinderten Kindes widmen
- Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Freiwilligen Sozialjahres bzw. des Freiwilligen Umweltschutzjahres
Weitere Informationen bezüglich Rezeptgebührenbefreiung erhalten Sie bei Ihrem Sozialversicherungsträger.
Das e-Rezept
So funktioniert es
- Ihre Ärztin oder Ihr Arzt verschreibt Ihnen Ihre Medikamente und speichert das e-Rezept im e-card-System.
- Auch bei Dauermedikation ist der vorherige Kontakt mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt notwendig, damit er Ihnen Ihre Medikamente weiterverordnen kann. Setzen Sie sich dazu persönlich, telefonisch oder per E-Mail mit Ihm/Ihr in Verbindung.
- Auf Wunsch erhalten Sie einen Ausdruck des e-Rezepts
- Das e-Rezept kann in jeder Apotheke eingelöst werden.
- Zum Einlösen des e-Rezepts in der Apotheke benötigen Sie entweder einen Ausdruck des e-Rezepts oder die e-Card.