Unser Highlight Produkt des Monats
ApoLife Gewichtskontrolle
Für eine effektive Gewichtskontrolle ist es besonders wichtig, den Körper bei der Gewichtsreduktion auf verschiedenen Ebenen zu unterstützen und ihm zu helfen – kombiniert mit moderater Bewegung und gesunder Ernährung –, die Kilos purzeln zu lassen.
Diese 2-Phasen-Kur ist an den Wach- und Schlafrhythmus des Körpers optimal angepasst:
Die rote Morgenkapsel enthält hochwertige Extrakte aus Grünem Tee, Bitterorangen, Braunalgen, Cayennepfeffer und Coffein. Diese Kombination kurbelt den Stoffwechsel an, forciert die Thermogenese, steigert den Kalorienverbrauch und erhöht das Sättigungsgefühl.
Die weiße Abendkapsel enthält L-Carnitin-Tartrat, grüner Kaffeebohnen Extrakt und Feigenkaktusextrakt. Diese natürlichen Substanzen drosseln die Fettaufnahme, reduzieren die Fettspeicherung, steigern den Fettabbau und fördern den Muskelaufbau.
Rezeptgebühr ab Jänner 2025
Die Rezeptgebühr wird von der Sozialversicherung durch die Apotheke eingehoben und fließt zu 100% der jeweiligen Krankenkasse zu.
Ab 1. Jänner 2025 beträgt die Rezeptgebühr EUR 7,55 pro Packung.
Ist das Medikament günstiger als die Rezeptgebühr, zahlen Sie nur diesen günstigeren Preis.
In bestimmten Fällen können Versicherte von der Rezeptgebühr befreit werden.
Bestimmte Personen sind automatisch von der Bezahlung der Rezeptgebühr befreit.
Folgende Personengruppen sind automatisch von der Rezeptgebühr befreit:
- Bezieherinnen und Bezieher einer Ausgleichszulage
- Zivildiener
- Bezieherinnen und Bezieher von Sozialhilfe, die aufgrund des Bezugs von Sozialhilfe krankenversichert sind
- Asylwerberinnen und Asylwerber
- Selbstversicherte Personen, die sich der Pflege eines behinderten Kindes widmen
- Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Freiwilligen Sozialjahres bzw. des Freiwilligen Umweltschutzjahres
Über die e-Card können Apotheker:innen übrigens nachsehen, ob jemand von der Rezeptgebühr befreit ist. Auch aus diesem Grund ist es besonders wichtig immer die e-Card in die Apotheke mitzunehmen.
Weitere Informationen bezüglich Rezeptgebührenbefreiung erhalten Sie bei Ihrem Sozialversicherungsträger.
Das e-Rezept
So funktioniert es
- Ihre Ärztin oder Ihr Arzt verschreibt Ihnen Ihre Medikamente und speichert das e-Rezept im e-card-System.
- Auch bei Dauermedikation ist der vorherige Kontakt mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt notwendig, damit er Ihnen Ihre Medikamente weiterverordnen kann. Setzen Sie sich dazu persönlich, telefonisch oder per E-Mail mit Ihm/Ihr in Verbindung.
- Auf Wunsch erhalten Sie einen Ausdruck des e-Rezepts
- Das e-Rezept kann in jeder Apotheke eingelöst werden.
- Zum Einlösen des e-Rezepts in der Apotheke benötigen Sie entweder einen Ausdruck des e-Rezepts oder die e-Card.